Erklärung zur Barrierefreiheit der Fritz Foundation GmbH
Einleitung
Die Fritz Foundation GmbH ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Für unsere Online-Angebote gelten insbesondere das Hessische Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019).
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website: https://fritzfoundation.de/ und alle Subdomains.
Stand der Aktualisierung
Die Inhalte dieser Website wurden zuletzt am 23.06.2025 überarbeitet.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Anregungen zur Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Fritz Foundation GmbH
Am Kronberger Hang 8
65824 Schwalbach
E-Mail: support@fitseveneleven.de
Online: https://fritzfoundation.de/#contact
Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website ist derzeit nur teilweise barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Hürden abzubauen und die Anforderungen der BITV HE 2019 zu erfüllen.
Nicht barrierefreie Inhalte
1. Unvereinbarkeit mit geltenden Vorschriften
– Die englischsprachige Version unserer Website ist noch nicht vollständig angepasst. Insbesondere fehlen bei vielen Bildern die ins Englische übersetzten Alt-Texte. Eine technische Lösung wird derzeit erarbeitet.
– Auf mehreren Seiten ist die Reihenfolge der HTML-Überschriften (H2–H6) nicht vollständig semantisch korrekt.
– Einige Bilder und Grafiken enthalten keine Alternativtexte, da der Bildinhalt individuell bewertet wird. Die Nachpflege erfolgt sukzessive.
– Teilweise entsprechen Farbkontraste nicht den Mindestanforderungen nach WCAG 2.1 (1.4.3). Neue Inhalte werden gemäß Kontrastvorgaben optimiert.
– In einigen Fällen werden Schriftgrafiken verwendet (WCAG 1.4.5). Für zukünftige Inhalte wird verstärkt auf HTML-Text gesetzt.
– Die Website beinhaltet PDF-Dokumente, die aktuell nicht barrierefrei strukturiert sind. Dies kann die Nutzung durch Screenreader einschränken.
– Die angebotenen Formulare sind nicht durchgängig barrierefrei gestaltet.
– Inhalte sind nicht in Leichter Sprache verfügbar.
2. Unverhältnismäßige Belastung
– Aufgrund der hohen Anzahl an Medieninhalten war es nicht möglich, sämtliche Alt-Texte zum Stichtag 28. Juni 2025 zu aktualisieren.
– Die technische Struktur unseres Mediensystems erlaubt derzeit nur eine einsprachige Alt-Text-Erfassung. Wir evaluieren eine Lösung für mehrsprachige Medienbeschreibungen.
3. Ausnahmen vom Geltungsbereich
– Hintergrundvideos auf unserer Website dienen ausschließlich gestalterischen Zwecken. Sie enthalten keine Tonspur oder relevante Informationen und sind daher von der Untertitelpflicht ausgenommen.
Evaluierungsmethode
Die Barrierefreiheit dieser Website wurde durch eine interne Prüfung sowie durch den Einsatz automatisierter Prüf-Tools und externer Experten überprüft.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte durch unzureichende Barrierefreiheit verletzt wurden, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de
Erstellung und Prüfung
Diese Erklärung wurde am 23.06.2025 erstellt und zuletzt überprüft.